Kassenärztliche Leistungen/Standardleistungen
Hausärztliche Versorgung inkl. Hausbesuche, wenn medizinisch indiziert
Die hausärztliche Versorgung erfüllt im deutschen Gesundheitswesen ganz wesentliche Funktionen der gesundheitlichen Primärversorgung. Als Ihre Haus- und Familienärzte möchten wir erster Ansprechpartner in allen Gesundheitsfragen sein, denn wir kennen Ihre Lebens- und Krankengeschichte. So ist es uns möglich, sie individuell und bedarfsgerecht zu behandeln. Darüber hinaus verfügen wir aufgrund des langen Bestehens unserer Praxis über ein gut funktionierendes Netzwerk aus fachärztlich tätigen Kollegen/-innen und Kliniken, von dem Sie profitieren sollen. Und wenn Sie mal vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sein sollten, zu uns in die Praxis zu kommen, dann kommen wir zu Ihnen!
psychosomatische Grundversorgung
Psychosomatische Grundversorgung geht davon aus, daß körperliche Symptome aufgrund von seelischen Konflikten auftreten. So können spezifischen psychischen Konflikten spezifische körperliche Reaktionsmuster gegenüberstehen. Häufig treten körperliche Symptome auf, wenn Menschen nicht in der Verfassung sind, ihre Probleme/ Konflikte psychisch zu verarbeiten. In der psychosomatischen Grundversorgung wird die Balance zwischen Körper und Geist wieder in Einklang gebracht. Es wird versucht die unbewussten Konflikte, welche mit dem Körper ausgedrückt werden, bewusst zu machen und zu verändern.
Schutzimpfungen
Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Moderne Impfstoffe sind in der Regel gut verträglich und Impfkomplikationen bzw. unerwünschte Nebenwirkungen sind selten. Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer ansteckenden und häufig komplikationsreichen Krankheit zu schützen. Schutzimpfungen haben nicht nur eine Wirkung auf die geimpften Personen (Individualschutz), sondern können indirekt auch nicht geimpfte Menschen vor einer Erkrankung schützen, da sie die weitere Verbreitung einer Infektionskrankheit stoppen oder verringern.
In Deutschland besteht keine gesetzliche Impfpflicht. Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit der Ständigen Impfkommission (STIKO) ein unabhängiges Expertengremium für Impfempfehlungen berufen. Die STIKO empfiehlt, welche Impfungen von hohem Wert für den Gesundheitsschutz des Einzelnen und der Allgemeinheit sind, um übertragbaren Krankheiten vorzubeugen. Gesetzlich Versicherte haben einen kostenfreien Anspruch auf empfohlene Schutzimpfungen. Allerdings sind Schutzimpfungen für private Auslandsreisen hiervon ausgenommen. Hier empfiehlt es sich, im Vorfeld bei der Krankenkasse nachzufragen, welche Impfungen ggf. dennoch übernommen werden.
alle Disease-Managment-Programme (kurz DMP)
Disease-Management-Programme, kurz DMPs, sind strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Patienten, die auf wissenschaftlich gesicherten aktuellen Erkenntnissen basieren (Evidenzbasierte Medizin). DMPs sollen durch gezieltes Versorgungsmanagement in Form standardisierter Behandlungsprozesse dazu beitragen, die Behandlung chronischer Erkrankungen über deren gesamten Verlauf und auf lange Sicht hin zu verbessern. Sie sollen Beeinträchtigungen durch die bestehende Erkrankung lindern und Folgeerkrankungen reduzieren helfen.
Um an einem der DM-Programme teilnehmen zur können, müssen die Patienten sich mindestens ein Mal pro Quartal bei ihrem Arzt vorstellen. Werden die Kontrolltermine nicht eingehalten, erinnert die zuständige Krankenkasse (in der Regel telefonisch) die Patienten an die nötige Kontrolluntersuchung. Werden innerhalb eines Jahres zwei aufeinander folgende Dokumentationen nicht eingereicht, endet die Teilnahme am DMP (gesetzliche Regelung). Allerdings haben Patienten das Recht, sich nach einer Kündigung erneut ins Programm einschreiben zu lassen.
Die Vorteile für den Patienten bestehen in einer Behandlung nach aktuell gesicherten medizinischen Erkenntnissen, Patientenschulungen werden von der Krankenkasse finanziert, bei Bedarf erfolgt eine sofortige Überweisung zum Facharzt wie Augenarzt, Neurologe, Internist oder an eine Fußambulanz und die Krankenkassen ermöglichen den Zugang zu aktuellen Informationen durch Broschüren und andere Informationsmaterialien.
Komplette internistische Labordiagnostik (Blut, Urin, Stuhl)
Vorsorgeuntersuchungen
Check up 35-Untersuchung der gesetzlichen Krankenversicherung alle 2 Jahre
Der Gesetzgeber hat den Anspruch auf Früherkennung im fünften Sozialgesetzbuch (§§ 25, 26) festgelegt. „Check-up 35“ der gesetzlichen Krankenversicherung soll der Früherkennung von Herz- Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Nierenerkrankungen dienen. Er steht jedem Patienten ab dem vollendeten 35. Lebensjahr a) 1x schon unter 35 b) alle drei Jahre, im Hausarztvertrag alle 2 Jahre zu und umfaßt: Anamnese (= gezielte Befragung zur medizinischen Vorgeschichte), körperliche Untersuchung, Blutdruckmessung, Blutzuckermessung, Cholesterinbestimmung, Urinuntersuchung mittels Teststreifen und Ergebnismitteilung.
Hautkrebsscreening
Ab dem 35. Lebensjahr besteht alle 2 Jahre der Anspruch auf eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung als gesetzliche Vorsorgeleistung. Regelmäßige Hautuntersuchungen sind wichtig, denn bösartige Hautveränderungen stehen oben in der Krebsstatistik und weisen hohe Steigerungsraten auf. Wird die Krankheit rechtzeitig entdeckt und behandelt, ist sie in den meisten Fällen heilbar. Beim Hautcheck erfolgt eine schmerzlose Ganzkörperuntersuchung (sogenanntes Hautscreening) nach auffälligen Muttermalen, Leberflecken und sonstigen Hautveränderungen.
Tastuntersuchung der Prostata – „kleine Hafenrundfahrt“
Die Tastuntersuchung der Prostata wird von rektal mit dem Finger (digital) durchgeführt und hat die Krebsfrüherkennung zum Ziel. Beurteilt werden u.a. der Tonus des Schließmuskels, die Schleimhaut des Enddarms, die Prostata sowie Aussehen und Konsistenz des Stuhles am Handschuh. Umgangssprachlich sowie unter Ärzten wird diese Art der Untersuchung scherzhaft auch als „kleine Hafenrundfahrt“ bezeichnet.
Kardiologische Diagnostik
Langzeit-EKG und Event-Recorder
Als Langzeit-EKG (Abk. LZ-EKG) wird die Registrierung eines EKG über einen Zeitraum von meist 24 Stunden bezeichnet. Die aufgezeichneten Daten werden computergestützt ausgewertet, wobei durchschnittlich etwa 100.000 Herzaktionen pro 24 Stunden analysiert werden. Es dient in erster Linie der Detektierung von Herzrhythmusstörungen bei Patienten mit entsprechenden Symptomen. Hierzu zählen Herzrasen, Herzstolpern, Schwindelattacken und kurze Ohnmachtsanfälle (Synkopen). Hin und wieder können auch Panikattacken und Angststörungen Folgen einer Rhythmusstörung sein. Treten die genannten Symptome nicht täglich auf, bleibt auch das LZ-EKG oft ohne wegweisenden Befund. In diesen Fällen kann ein Event-Recorder über eine Woche dazu beitragen, Herzrhythmusstörungen als Ursache nachzuweisen oder auch auszuschließen.
Langzeit-Blutdruckmessung
Die Blutdruckmessung ist eine einfache und risikolose Untersuchung, durch die der Arzt Informationen über die Herz- und Kreislauffunktion erhält. Normalerweise werden zwei Werte gemessen: der obere (systolische) Wert und der untere (diastolische) Wert. Das Ergebnis wird in der Regel in Millimeter Quecksilbersäule (mmHg) angegeben. Für eine Langzeit-Blutdruckmessung erhält der Patient ein spezielles Messgerät, das aus einer Manschette am Oberarm und einem kleinen Aufnahmegerät besteht. In festen Abständen von 15 Minuten tagsüber und 30 Minuten nachts misst das Gerät automatisch den Blutdruck und zeichnet ihn 24 Stunden lang auf. Gleichzeitig mit der Messung des Blutdruckes wird die Herzfrequenz (Puls) gemessen. Ein Tätigkeitsprotokoll, in dem der Patient alle körperlichen Anstrengungen, emotionale Belastungen, Ruhephasen und Einnahmen von Medikamenten dokumentiert, erleichtert dem Arzt später die Auswertung bzw. die Interpretation der aufgezeichneten Werte. Nach Definition der WHO (World Health Organisation) gilt ein systolischer Blutdruck höher als 140 mmHg bzw. ein diastolischer Blutdruck größer als 90 mmHg als Bluthochdruck (arterielle Hypertonie). Nicht in diese Definition eingeschlossen sind vorübergehende Blutdruckerhöhungen durch Erkrankung, Medikamente oder Schwangerschaft. Der Blutdruck in der Nacht fällt gegenüber dem am Tage normalerweise um mindestens 10% ab. Insgesamt dürfen in einem Zeitintervall von 24 Stunden höchstens 20 % der einzelnen Blutdruckmeßwerte den systolischen Wert von 140 mmHg bzw. den diastolischen von 90 mmHg überschreiten.
Lungenfunktionsuntersuchung
Spirometrie
Die Spirometrie oder auch Spirographie ist ein Verfahren zur Messung und Aufzeichnung des Lungen- bzw. Atemvolumens. Die Lungenvolumina werden mit Hilfe eines Spirometers bestimmt. Über ein Mundstück atmet der Patient in ein Atemrohr, wobei die Nase mit einer Nasenklemme verschlossen wird. Dabei können das gesamte genutzte Lungenvolumen, einzelne Teile sowie seine Änderungen im Laufe des Atemzyklus bestimmt werden. Weichen Ventilationsgrößen in Ruhe oder bei Belastung von der jeweiligen Norm ab, kann dies auf Lungenerkrankungen hinweisen. Patienten mit chronischer Bronchitis (COPD = Chronic Obstructive Pulmonary Disease) und Asthmatiker unterziehen sich regelmäßig der Ruhe-Spirometrie zur Beurteilung des Krankheitsverlaufes.
Bildgebende Verfahren (Ultraschall)
Bauch- und Schilddrüsen-Sonographie (Ultraschall)
Mit Ultraschall bezeichnet man Schall mit Frequenzen, die oberhalb des vom Menschen wahrgenommenen Bereiches liegen. Das umfaßt Frequenzen zwischen 20 kHz (obere Hörschwelle) und 1 GHz. Bei der Sonographie werden verschiedene Körperregionen bzw. Organe mit Hilfe von Ultraschallwellen bildlich dargestellt. Sie dient in vielen Bereichen zur Erstdiagnose von Erkrankungen. Für die Sonographie wird ein Schallkopf verwendet, der Ultraschallwellen aussendet. Diese werden im Körper des Patienten je nach Gewebeart absorbiert oder reflektiert. Der Schallkopf empfängt die reflektierten Wellen wieder, dient also abwechselnd als Schallsender und -empfänger. Die reflektierten Schallwellen werden in elektrische Impulse umgewandelt und anschließend auf einem Monitor bildlich dargestellt. Ein wesentlicher Vorteil der Sonographie liegt in der Unschädlichkeit der eingesetzten Schallwellen.
Eine Abdomen-Sonographie umfaßt die Untersuchung des Bauchraumes inklusive aller Organe (Leber, Gallenblase, Bauchspeicheldrüse, Nieren, Milz, Harnblase, Prostata, große Gefäße und mit Einschränkungen auch Darm). „Abdomen“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Bauch“.
Mit Hilfe der Schilddrüsen-Sonographie kann die Größe der Schilddrüse bestimmt werden. Zusätzlich können verschiedene krankhafte Veränderungen nachgewiesen und zum Teil in ihrem Verlauf kontrolliert werden. Dazu zählen unter anderem Struma oder auch Kropf (Vergrößerung der gesamten Schilddrüse oder von einzelnen Teilen des Organs), Zysten (flüssigkeitsgefüllte Blase) und Knoten gutartig (z.B. Adenome) oder bösartig (Carcinome).
Demenzdiagnostik
Uhrentest
Der Pat. erhält ein weißes Blatt Papier, auf dem sich ein leerer Kreis befindet. Im Folgenden wird der Pat. aufgefordert, zunächst das Ziffernblatt einer Uhr in den Kreis zu zeichnen und anschließend die Uhrzeit 11:10 Uhr einzutragen. Abweichungen von der Norm können erste Hinweise auf eine räumlich-konstruktive Störung (konstruktive Apraxie) und somit auf eine beginnende Demenz liefern.
Mini-Mental-Status-Test
Der Mini-Mental-Status-Test (Abk. MMST) wurde 1975 von Folstein und Kollegen entwickelt, um ein für den klinischen Alltag geeignetes Screening-Verfahren zur Feststellung kognitiver Defizite zu bieten. Seit seiner Einführung in den klinischen Alltag hat er sich als zuverlässiges Hilfsmittel zur Erstbeurteilung eines Patienten wie auch zur Verlaufskontrolle erwiesen. Dadurch ist er inzwischen das meistverwendete Instrument bei der Diagnose und Behandlung von Demenzen.
Selbstzahlerleistungen/ Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Unser Angebot wird durch durch individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL*) ergänzt. Diese Leistungen werden zwar nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen, sie sind aber in vielen Fällen dennoch empfehlenswert und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Ultraschall von Gefäßen (Doppler-/Duplex-Sonographie)
Hierbei handelt es sich um eine spezielle Ultraschall-Untersuchung, bei der der Blufluß in den Gefäßen (Arterien und Venen) entweder akustisch (Doppler) oder farbkodiert (Duplex) dargestellt wird. Trifft der Ultraschall auf die Blutkörperchen in den Gefäßen, wird ein Teil der Wellen mit veränderter Frequenz reflektiert. Die Frequenzänderung hängt von der Bewegung der Blutkörperchen ab. An Gefäßverengungen verändern sich die Geschwindigkeit und die Richtung der Blutkörperchen. Dies läßt sich entweder akustisch oder visuell darstellen. Zusätzlich kann der Verlauf der Blutgefäße, das Gefäßkaliber und die Beschaffenheit der Gefäßinnenschicht (Intima) beurteilt werden. So ist es möglich, die Wanddicke und arteriosklerotische Ablagerungen zu lokalisieren und genau auszumessen.
Gefäß-Check
Unter Arteriosklerose (auch Atherosklerose, umgangssprachlich auch Arterienverkalkung) versteht man eine Erkrankung der Schlagadern (Arterien), die durch Ablagerungen von Blutfetten, Blutgerinnseln (Thromben), Bindegewebe und Kalk in den Gefäßwänden gekennzeichnet ist. Folgekrankheiten sind Herzinfarkt, Schlaganfall, Durchblutungsstörungen der Beine (periphere arterielle Verschlußkrankheit = pAVK) und Nierenschwäche/-versagen. Ein Gefäß-Check ermöglicht eine gute Früherkennung, denn Gefäßerkrankungen entwickeln sich schleichend und sind häufig bereits weit fortgeschritten, wenn erste Symptome auftreten. Cholesterin, Kalk und Fettsäuren lagern sich unbemerkt in den Gefäßen ab. Wenig Bewegung, schlechte Ernährungsgewohnheiten und Übergewicht, ein erhöhter Cholesterinspiegel und Rauchen zählen zu den Risikofaktoren. Bluthochdruck, Stress oder Diabetes mellitus tun ihr Übriges dazu. Das Risiko steigt bei Männern mit Ende 40 rasant an, bei Frauen nach der Menopause. Wer frühzeitig sein individuelles Risiko kennt, hat gute Möglichkeiten, dies durch gezielte Bekämpfung der Risikofaktoren wieder deutlich zu mindern.
Der Gefäß-Check umfasst die Duplex-/ Doppler-Sonographie der hirnversorgenden extrakraniellen Gefäße (Cranium: lat. Schädel).
Gesundheits-Check
Die „ungenutzte Chance“: Gesundheits-Check. Hier belegen die Deutschen in Europa den letzten Platz. Dabei ist die Prävention und Früherkennung von Erkrankungen wichtiger denn je. Durch einen Check-up können viele Krankheiten bereits im Frühstadium erkannt und behandelt werden. Im Optimalfall wird der Ausbruch der Erkrankung sogar verhindert. Die Vorsorgeprogramme dienen vor allem der Früherkennung und Prävention von Krebs- und Herz-Kreislauferkrankungen, den beiden häufigsten Todesursachen weltweit. Sie sind als sinnvolle Ergänzung zu den von den Krankenkassen bezahlten Check-Up Untersuchungen gedacht, die sich aus Kostengründen nur auf das „das Notwendigste“ beschränken müssen.
Der große Gesundheits-Check umfaßt: körperliche Untersuchung, Ruhe-EKG, Lungenfunktionsprüfung, Abdomen- und Schilddrüsen-Sonographie, Test auf verstecktes Blut im Stuhl (Hämoccult-Test), Urinuntersuchung, Blutentnahme: BSG, rotes und weißes Blutbild inkl. Differentialblutbild, Blutzucker und Langzeit-Zucker (= HbA1c-Wert), Blutfette (Gesamt-Cholesterin, Triglyceride, HDL- und LDL-Cholesterin), Nierenwerte (Kreatinin/ Harnstoff), Leber-/Gallewerte (Gamma-GT/ GOT/ GPT/ Alkalische Phosphatase/ Bilirubin), Bauchspeicheldrüsenwerte (Lipase/ Amylase), Schilddrüsenwerte (TSH basal/ fT4), bei Männern zusätzlich Prostata-Krebs-Vorsorge (=PSA und freies PSA).
Reisemedizin und Impfberatung
Nicht nur bei Reisen ins außereuropäische Ausland oder in tropische/subtropische Regionen ist es sinnvoll, sich über gesundheitliche Gefahren und mögliche Vorsorgemaßnahmen zu informieren. Auch bei Reisen innerhalb Europas und selbst innerhalb Deutschlands können gesundheitspräventive Maßnahmen sinnvoll sein (z.B. Impfungen), um das Risiko von Erkrankungen zu minimieren.
Wir empfehlen eine reisemedizinische Beratung daher nicht nur bei Reisen mit Kindern, während der Schwangerschaft, im Alter oder bei Vorliegen chronischer Erkrankungen, sondern ganz allgemein vor jedem Antritt einer längeren Reise.
Zu einer qualifizierten reisemedizinischen Beratung durch unsere Praxis gehören die allgemeine Gesundheitsberatung (unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Krankengeschichte hinsichtlich Allergien, Vorerkrankungen, Medikamenteneinnahme und -unverträglichkeiten), Informationen zu sämtlichen vorgeschriebenen bzw. empfohlenen Impfungen für Ihr Reiseziel inklusive des Erstellens eines individuellen Impfplans, Empfehlungen zur Vorbeugung von Malaria (Malariaprophylaxe) sowie das Zusammenstellen einer Reiseapotheke.
Mit Ausnahme der Gelbfieberimpfung, zu deren Durchführung nur spezielle Gelbfieberimpfstellen befugt sind, werden in unserer Praxis sämtliche von der STIKO (Ständige Impfkommission) sowie der CRM (Centrum für Reisemedizin) empfohlenen Impfungen angeboten. Die erforderlichen Impfstoffe sowie eine notwendige Malariaprophylaxe werden von einigen privaten und gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse bei Ihrer Krankenkasse nach einer möglichen Kostenübernahme.
Auch nach der Rückkehr von einer Reise kann es sinnvoll sein, trotz fehlender Krankheitssymptome einen Arzt aufzusuchen, um (noch) symptomlose Infektionen oder Parasitosen frühzeitig zu erkennen und so bleibende Gesundheitsschäden zu vermeiden. Insbesondere nach sehr langen Reisen (über 3 Monate) oder bei erhöhtem Infektionsrisiko ist eine gründliche Untersuchung ratsam.
Sportmedizin
Die „ungenutzte Chance“:
Die Sportmedizin befaßt sich mit allem Themen rund um Bewegung, Verletzungen und der Vorbeugung von unangenehmen Folgen, die durch Sport, aber auch durch Bewegungsmangel entstehen können. Sportmedizin kann noch viel mehr bewirken! Sport ist sehr eng mit Gesundheit verbunden: Sinnvoll und richtig angewendet sind Sport und Bewegung mit einer medizinischen Therapie vergleichbar. Sie können die Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit Ihres gesamten Körpers verbessern – Sie fühlen sich einfach viel wohler und sind gesünder!
* IGeL sind nach gesetzlicher Definition Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Sie sind dennoch je nach Fall/Patient ärztlich empfehlenswert oder aufgrund des Patientenwunsches ärztlich vertretbar. Diese Leistungen sind vom Patienten selbst zu tragen. Die Preise basieren auf der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).